Die Aufgaben der Geschäftsführerin
- Sie wahrt und vertritt die Interessen des Berufsverbandes
nach innen und nach aussen.
- Sie führt die Beschlüsse der Delegiertenversammlung
und des Vorstandes durch und erfüllt die Vorgaben der
Hotel & Gastro Union.
- Sie organisiert die Aus- und Weiterbildungsangebote
und die Veranstaltungen des Berufsverbandes, budgetiert
sie und erstellt die Abrechnungen.
- Sie besorgt das Sekretariat der Kommissionen
und Arbeitsgruppen.
- Sie koordiniert die berufspolitische und bildungspolitische,
die berufliche und fachliche Arbeit im Berufsverband.
- Sie pflegt das Networking mit den engagierten Berufskolleginnen und Berufskollegen und mit den Regionalvorständen.
- Sie koordiniert die Angebote und Dienstleistungen der Berufsverbände untereinander und mit der Hotel & Gastro Union.
- Sie nutzt die Kommunikationsmittel der Hotel & Gastro Union
und pflegt die Kontakte mit den Medien.
Die Geschäftsführerin nimmt mit beratender Stimme und Antragsrecht
an den Delegiertenversammlungen, an den Sitzungen der Vorstände
der Kommissionen und Arbeitgruppen seines Berufsverbandes teil.